Wohngebäude

| für wen | was | was nicht | wann | wie viel | top |

Für wen ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll?

Eine Wohngebäudeversicherung lohnt sich für jeden Hauseigentümer. Schäden, die durch Brand, Leitungswasser (Rohrbrüche), Sturm oder Hagel entstehen können, sind häufig so kostenspielig, dass die Eigentümer sie nicht selbst bezahlen können und so durchaus bankrott enden können.

Für eine Immobilienfinanzierung fordern zudem viele Banken den Nachweis einer Gebäudeversicherung.

Da es sich bei der Wohngebäudeversicherung um eine "verbundene" Versicherung handelt, das heißt, die Prämien für jede Gefahr einzeln kalkuliert werden, können Sie die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowohl jeweils in einzelnen Policen versichern als auch in Zweier- oder Dreierkombination.
Bei Eigentümerwechsel geht die Versicherung automatisch an den Käufer über, kann von diesem aber nach Eintragung ins Grundbuch innerhalb von vier Wochen gekündigt werden.
Käufer sollten die existierende Police nicht mit sofortiger Wirkung, sondern erst zum Jahresende kündigen. Grund: Dem Vorversicherer steht in jedem Fall der Jahresbeitrag zu, auch wenn er das Risiko nicht mehr zu tragen hat.
Achtung: Wenn auf dem Gebäude noch Schulden lasten, die im Grundbuch eingetragen sind, ist ein Versichererwechsel nur möglich, wenn die Gläubiger schriftlich zustimmen.

| für wen | was | was nicht | wann | wie viel | top |


Was ist versichert?

Versichert sind:

  • Das Gebäude, Garagen und andere Nebengebäude (z. B. ein Schuppen) auf dem Grundstück, die im Versicherungsschein genau zu bezeichnen sind;

  • Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind (also auch Einbauschränke/-küchen und Heizungen, soweit sie nicht von einem Mieter eingebaut worden sind), Zubehör, das zu Wohnzwecken oder zur Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient. Das sind z. B. Brennvorräte und Werkzeug, Alarmanlagen, Markisen, Antennen und Blumenkästen;

  • Kosten für Abbruch-/Aufräum-, Bewegungs- und Schutzarbeiten, wenn z. B. Gegenstände (Möbel, Böden) abgedeckt werden müssen;

  • Mietausfälle - In Standardverträgen bis zu einem Jahr (gegen Mehrbeitrag auch länger) zahlt der Versicherer bei vermieteten Häusern und Wohnungen die entgangenen Mieten, wenn die Gebäude nicht benutzbar sind. Bei selbstgenutzten Einheiten wird bei Unbenutzbarkeit der ortsübliche Mietwert angerechnet.

  • | für wen | was | was nicht | wann | wie viel | top |


Was ist nicht versichert?

Alle Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden. Grob fahrlässig handelt beispielsweise der, der im Winter sein Haus nicht beheizt (und daraufhin die Rohre einfrieren) oder der verreist, ohne den Zulaufhahn der Waschmaschine zu sperren;

  • Sachen, die ihrem Zweck nach oder bewußt Wärme oder Feuer ausgesetzt werden, z. B. Kaminbrand, Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau aus der Kanalisation, Hausschwamm, Schäden, die vor Fertigstellung des Gebäudes entstehen, Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist;

  • Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch, Schäden durch Stürme unter Windstärke 8;

  • Schäden vor Fertigstellung des Gebäudes, Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist, Schäden durch Lawinen und Sturmflut, Schäden durch Hagel, Schnee, Regen oder Schmutz, der durch unverschlossene oder undichte Fenster eintritt, Schäden am (nicht mit dem Haus verbundenen) Mobiliar.

| für wen | was | was nicht | wann | wie viel | top |


Bei welchen Schäden greift die Wohngebäudeversicherung?

Jeder Versicherungsnehmer kann selbst wählen, gegen welche Gefahren die eigenen vier Wände geschützt werden sollen. Die drei Hauptrisiken Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel sind entweder als Einzelpolice oder als Zweier- bzw. Dreierkombination erhältlich.

Feuer
Diese Police ist für alle Hausbesitzer wegen des Totalschaden-Risikos und der damit verbundenen ruinösen Auswirkungen ein Muß. Sie reguliert Schäden, unmittelbar entstanden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Folgeschäden (mittelbare Schäden) nach Brand, Blitz und Explosion. Das ist wichtig, denn es passiert z. B. immer wieder, daß es bei einem Unwetter zu einem Kurzschluß kommt, wodurch im Haus ein Feuer ausbricht.

Leitungswasser
Dieser Schutz empfiehlt sich in jenen Gegenden, wo Frost oder sehr kalkhaltiges Wasser die Versorgungsleitungen, Heizung und sanitäre Anlagen angreifen. Insbesondere versichert sind Schäden, unmittelbar verursacht durch undichte Rohre, Schläuche und sanitäre Anlagen, Schäden, die beim Hantieren mit Schläuchen und Installationen durch den Versicherungsnehmer entstehen. Ausnahmen: Der Versicherer kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.

Sturm/Hagel
Von diesem Versicherungsbaustein profitieren vor allem Eigentümer von Immobilien in Landstrichen, die häufiger von Stürmen ab Windstärke 8 oder Unwettern mit Hagel heimgesucht werden. Von den Versicherern werden insbesondere folgende Schäden reguliert: Direkte Sturmschäden am Gebäude, z.B. abgedeckte Dächer, geknickte Antennen oder zerborstene Regenrinnen, ein Baum fällt bei einem Sturm auf das Dach und es regnet als Folge ins Haus. (Nicht versichert hingegen sind Schäden durch Regen, die dadurch enstehen, daß versehentlich ein Fenster offen gelassen wird), Hagelschäden.

Eine Auswahl zusätzlicher Einschlüsse

  • Erdbeben

  • Erdsenkung

  • Erdrutsch

  • Überschwemmung

  • Schneedruck

  • Überspannungsschäden

  • Bewegungs- und Schutzarbeiten

  • Aufräumungs- und Abbruchkosten

    | für wen | was | was nicht | wann | wie viel | top |


Was kostet die Wohngebäudeversicherung?

Die Höhe des Beitrages richtet sich nach folgenden Einflußgrößen:

  • Bauweise und Nutzungsart des versicherten Gebäudes

  • Versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel als Einzelpolice oder in Kombination plus evtl. Zusätze)

  • Geographische Lage des versicherten Objektes, in Bezug auf die Risiken Leitungswasser und Sturm

| für wen | was | was nicht | wann | wie viel | top |