Da es
sich bei der Wohngebäudeversicherung um eine "verbundene" Versicherung
handelt, das heißt, die Prämien für jede Gefahr einzeln kalkuliert
werden, können Sie die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel
sowohl jeweils in einzelnen Policen versichern als auch in Zweier-
oder Dreierkombination.
Bei Eigentümerwechsel geht die Versicherung automatisch an den Käufer
über, kann von diesem aber nach Eintragung ins Grundbuch innerhalb
von vier Wochen gekündigt werden.
Käufer sollten die existierende Police nicht mit sofortiger Wirkung,
sondern erst zum Jahresende kündigen. Grund: Dem Vorversicherer steht
in jedem Fall der Jahresbeitrag zu, auch wenn er das Risiko nicht
mehr zu tragen hat.
Achtung: Wenn auf dem Gebäude noch Schulden lasten, die im
Grundbuch eingetragen sind, ist ein Versichererwechsel nur möglich,
wenn die Gläubiger schriftlich zustimmen.
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Was
ist versichert?
Versichert
sind:
-
Das
Gebäude, Garagen und andere Nebengebäude (z. B. ein Schuppen) auf
dem Grundstück, die im Versicherungsschein genau zu bezeichnen sind;
-
Teile,
die mit dem Gebäude fest verbunden sind (also auch Einbauschränke/-küchen
und Heizungen, soweit sie nicht von einem Mieter eingebaut worden
sind), Zubehör, das zu Wohnzwecken oder zur Instandhaltung des versicherten
Gebäudes dient. Das sind z. B. Brennvorräte und Werkzeug, Alarmanlagen,
Markisen, Antennen und Blumenkästen;
-
Kosten
für Abbruch-/Aufräum-, Bewegungs- und Schutzarbeiten, wenn z. B.
Gegenstände (Möbel, Böden) abgedeckt werden müssen;
-
Mietausfälle
- In Standardverträgen bis zu einem Jahr (gegen Mehrbeitrag auch
länger) zahlt der Versicherer bei vermieteten Häusern und Wohnungen
die entgangenen Mieten, wenn die Gebäude nicht benutzbar sind. Bei
selbstgenutzten Einheiten wird bei Unbenutzbarkeit der ortsübliche
Mietwert angerechnet.
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Was
ist nicht versichert?
Alle
Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt
wurden. Grob fahrlässig handelt beispielsweise der, der im Winter
sein Haus nicht beheizt (und daraufhin die Rohre einfrieren) oder
der verreist, ohne den Zulaufhahn der Waschmaschine zu sperren;
-
Sachen,
die ihrem Zweck nach oder bewußt Wärme oder Feuer ausgesetzt werden,
z. B. Kaminbrand, Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung, witterungsbedingter
Rückstau aus der Kanalisation, Hausschwamm, Schäden, die vor Fertigstellung
des Gebäudes entstehen, Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen
das Gebäude unbenutzbar ist;
-
Schäden
durch Erdsenkung und Erdrutsch, Schäden durch Stürme unter Windstärke
8;
-
Schäden
vor Fertigstellung des Gebäudes, Schäden während eines Umbaus, aufgrund
dessen das Gebäude unbenutzbar ist, Schäden durch Lawinen und Sturmflut,
Schäden durch Hagel, Schnee, Regen oder Schmutz, der durch unverschlossene
oder undichte Fenster eintritt, Schäden am (nicht mit dem Haus verbundenen)
Mobiliar.
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Bei
welchen Schäden greift die Wohngebäudeversicherung?
Jeder
Versicherungsnehmer kann selbst wählen, gegen welche Gefahren die
eigenen vier Wände geschützt werden sollen. Die drei Hauptrisiken
Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel sind entweder als Einzelpolice
oder als Zweier- bzw. Dreierkombination erhältlich.
Feuer
Diese Police ist für alle Hausbesitzer wegen des Totalschaden-Risikos
und der damit verbundenen ruinösen Auswirkungen ein Muß. Sie reguliert
Schäden, unmittelbar entstanden durch Brand, Blitzschlag, Explosion,
Folgeschäden (mittelbare Schäden) nach Brand, Blitz und Explosion.
Das ist wichtig, denn es passiert z. B. immer wieder, daß es bei einem
Unwetter zu einem Kurzschluß kommt, wodurch im Haus ein Feuer ausbricht.
Leitungswasser
Dieser Schutz empfiehlt sich in jenen Gegenden, wo Frost oder sehr
kalkhaltiges Wasser die Versorgungsleitungen, Heizung und sanitäre
Anlagen angreifen. Insbesondere versichert sind Schäden, unmittelbar
verursacht durch undichte Rohre, Schläuche und sanitäre Anlagen, Schäden,
die beim Hantieren mit Schläuchen und Installationen durch den Versicherungsnehmer
entstehen. Ausnahmen: Der Versicherer kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachweisen.
Sturm/Hagel
Von diesem Versicherungsbaustein profitieren vor allem Eigentümer
von Immobilien in Landstrichen, die häufiger von Stürmen ab Windstärke
8 oder Unwettern mit Hagel heimgesucht werden. Von den Versicherern
werden insbesondere folgende Schäden reguliert: Direkte Sturmschäden
am Gebäude, z.B. abgedeckte Dächer, geknickte Antennen oder zerborstene
Regenrinnen, ein Baum fällt bei einem Sturm auf das Dach und es regnet
als Folge ins Haus. (Nicht versichert hingegen sind Schäden durch
Regen, die dadurch enstehen, daß versehentlich ein Fenster offen gelassen
wird), Hagelschäden.
Eine
Auswahl zusätzlicher Einschlüsse
-
Erdbeben
-
Erdsenkung
-
Erdrutsch
-
Überschwemmung
-
Schneedruck
-
Überspannungsschäden
-
Bewegungs-
und Schutzarbeiten
-
Aufräumungs-
und Abbruchkosten
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Was
kostet die Wohngebäudeversicherung?
Die Höhe
des Beitrages richtet sich nach folgenden Einflußgrößen:
-
Bauweise
und Nutzungsart des versicherten Gebäudes
-
Versicherten
Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel als Einzelpolice oder
in Kombination plus evtl. Zusätze)
-
Geographische
Lage des versicherten Objektes, in Bezug auf die Risiken Leitungswasser
und Sturm
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