Die
Berufsunfähigkeitsversicherung bietet in diesen Fällen den größtmöglichen
Schutz. Sie zahlt nicht nur die Verletzungen eines Unfalls, sondern
ebenso bei krankheitsbedingter Invalidität. Es scheiden mehr Menschen
im berufsfähigen Alter aus dem Arbeitsleben wegen Krankheit und
weniger wegen eines Unfalls aus.
Trotzdem ist die Unfallversicherungs, die die Folgeschäden eines
Unfalls abdeckt, ebenso sinnvoll für:
Menschen mit Vorerkrankungen: Häufig ist diesen der Abschluß einer
Berufsunfähigkeitsversicherung verwehrt oder nur gegen hohe Beitragszuschläge
möglich. Damit ist der beste Weg zur Invaliditätsabsicherung versperrt
und die Unfallversicherung bietet zumindest einen Teilschutz.
Menschen, die ganz oder teilweise vom gesetzlichen Unfallschutz
ausgeschlossen sind bzw. besonders unfallgefährdet sind:
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Wer
ist versichert?
Die
Leistung im Schadenfall dient der Versorgung der "versicherten Person".
Diese muß nicht immer der "Versicherungsnehmer" sein. Dieser ist
der Vertragspartner des Versicherers, der auch zur Beitragszahlung
verpflichtet ist.
Z.B. in der Kinderunfallversicherung ist der Nachwuchs die "versicherte
Person", während ein Elternteil der "Versicherungsnehmer" ist.
Für Kinder kann eine private Unfallversicherung von Geburt an abgeschlossen
werden.
Bei Erwachsenen sind bestimmte Altershöchstgrenzen oder Veränderungen
während des Vertrages zu beachten:
-
Der Abschluß einer Unfallversicherung ist i. d. R. bis maximal
zum 70. Lebensjahr möglich.
-
Verträge
laufen ebenfalls meist aus, wenn die versicherte Person "versicherungsunfähig"
wird, d.h. es tritt eine Geisteskrankheit oder dauernde Pflegebedürftigkeit
auf.
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Was
ist nicht versichert?
Es
gibt bestimmte Ereignisse, die grundsätzlich nicht versicherbar
sind.
Zu diesen nicht versicherten Gefahren gehören Unfallfolgen, die
etwa entstehen durch: Geistes- und Bewußtseinsstörungen, Bewußtseinsstörungen
infolge Alkoholgenusses als Ursache, Verbrechen und Vergehen (z.
B. Fahren ohne Führerschein), Teilnahme an Rennveranstaltungen,
Ohnmacht, Innere Unruhen, Kriege, Strahlen, Kernenergie, Heilmaßnahmen
oder Eingriffe, welche die versicherte Person an ihrem Körper vornehmen
läßt oder vornimmt, Infektionen, Nahrungsmittelvergiftungen, Epileptische,
Schlag- und Krampfanfälle.
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Bei
welchen Schäden greift die Unfallversicherung?
Die
Gesundheitsschädigung muß plötzlich geschehen. Gesundheitsschäden
durch z. B. Umweltverschmutzung sind somit ausgeschlossen.
Hinter dem von außen auf den Körper wirkenden Ereignis verbirgt
sich ein Schlag, Stoß oder Fall. Hierzu zählen auch Verletzungen,
die durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
entstehen, wie gezerrte oder gerissene Bänder, Muskeln, Sehnen oder
verrenkte Gelenke. Nicht dazu gehört allerdings der Bandscheibenvorfall.
Innere Verletzungen durch Verschlucken sind (bei Personen über 14
Jahren) ebenfalls nicht mitversichert.
Die Gesundheitsschädigung muß sich unfreiwillig und unerwartet ereignen,
so daß auch Selbstmord oder Selbstverstümmelung nicht unter den
Versicherungsschutz fallen.
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Was
kostet die Private Unfallversicherung?
Folgende
Faktoren haben auf die Höhe des Beitrages einen Einfluß:
Gefahrengruppe: Unterschiedliche Berufe sind mit unterschiedlichen
Risiken behaftet. Eine grobe Einteilung sieht folgendermaßen aus:
-
Gruppe
A: Kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten, Hausfrauen
-
Gruppe
B: Körperliche und handwerkliche Tätigkeiten
-
Für
Kinder gibt es keine Gefahrengruppe
Die
Unfallgefahr eines Bauarbeiters ist höher als die eines Sachbearbeiters,
der den ganzen Tag an seinem Schreibtisch sitzt. Entsprechend ist
die Versicherung für Bauarbeiter teurer.
Versicherungssumme:
Je höher die gewählte Versicherungssumme, desto höher der Beitrag.
Tarifform:
Je höher die vereinbarte Progression (100%, 225%, 350%), desto höher
der Beitrag.
Eingeschlossene
Leistungen: Sinnvolle Einschlüsse sind die Invaliditäts- und
eine kleine Todesfalleistung. Zusatzleistungen können individuell
vereinbart werden, verteuern die Beiträge allerdings entsprechend.
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