Unfallversicherung

| für wen | wer | was nicht | wann | wie viel | top |

Für wen lohnt sich eine Private Unfallversicherung?

Es ist wichtig, im Fall einer permanenten Arbeitsunfähigkeit z.B. durch Unfall oder Krankheit vorzusorgen. Wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen, gerät man schnell in finanzielle Abhängigkeit von anderen (Familien, Staat o.ä.).
Auch das schwere Leiden eines Kindes kann die Eltern in finanzielle Schwierigkeiten bringen, wenn sie das ganze Leben für das Kind sorgen müssen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet in diesen Fällen den größtmöglichen Schutz. Sie zahlt nicht nur die Verletzungen eines Unfalls, sondern ebenso bei krankheitsbedingter Invalidität. Es scheiden mehr Menschen im berufsfähigen Alter aus dem Arbeitsleben wegen Krankheit und weniger wegen eines Unfalls aus.
Trotzdem ist die Unfallversicherungs, die die Folgeschäden eines Unfalls abdeckt, ebenso sinnvoll für:
Menschen mit Vorerkrankungen: Häufig ist diesen der Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung verwehrt oder nur gegen hohe Beitragszuschläge möglich. Damit ist der beste Weg zur Invaliditätsabsicherung versperrt und die Unfallversicherung bietet zumindest einen Teilschutz.
Menschen, die ganz oder teilweise vom gesetzlichen Unfallschutz ausgeschlossen sind bzw. besonders unfallgefährdet sind:

  • Hausfrauen

  • Rentner / Pensionäre

  • Kleinkinder

  • viele Selbständige und Freiberufler

  • Menschen ohne Beruf

| für wen | wer | was nicht | wann | wie viel | top |


Wer ist versichert?

Die Leistung im Schadenfall dient der Versorgung der "versicherten Person". Diese muß nicht immer der "Versicherungsnehmer" sein. Dieser ist der Vertragspartner des Versicherers, der auch zur Beitragszahlung verpflichtet ist.
Z.B. in der Kinderunfallversicherung ist der Nachwuchs die "versicherte Person", während ein Elternteil der "Versicherungsnehmer" ist.
Für Kinder kann eine private Unfallversicherung von Geburt an abgeschlossen werden.
Bei Erwachsenen sind bestimmte Altershöchstgrenzen oder Veränderungen während des Vertrages zu beachten:

  • Der Abschluß einer Unfallversicherung ist i. d. R. bis maximal zum 70. Lebensjahr möglich.

  • Verträge laufen ebenfalls meist aus, wenn die versicherte Person "versicherungsunfähig" wird, d.h. es tritt eine Geisteskrankheit oder dauernde Pflegebedürftigkeit auf.

    | für wen | wer | was nicht | wann | wie viel | top |


Was ist nicht versichert?

Es gibt bestimmte Ereignisse, die grundsätzlich nicht versicherbar sind.
Zu diesen nicht versicherten Gefahren gehören Unfallfolgen, die etwa entstehen durch: Geistes- und Bewußtseinsstörungen, Bewußtseinsstörungen infolge Alkoholgenusses als Ursache, Verbrechen und Vergehen (z. B. Fahren ohne Führerschein), Teilnahme an Rennveranstaltungen, Ohnmacht, Innere Unruhen, Kriege, Strahlen, Kernenergie, Heilmaßnahmen oder Eingriffe, welche die versicherte Person an ihrem Körper vornehmen läßt oder vornimmt, Infektionen, Nahrungsmittelvergiftungen, Epileptische, Schlag- und Krampfanfälle.

| für wen | wer | was nicht | wann | wie viel | top |


Bei welchen Schäden greift die Unfallversicherung?

Die Gesundheitsschädigung muß plötzlich geschehen. Gesundheitsschäden durch z. B. Umweltverschmutzung sind somit ausgeschlossen.
Hinter dem von außen auf den Körper wirkenden Ereignis verbirgt sich ein Schlag, Stoß oder Fall. Hierzu zählen auch Verletzungen, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule entstehen, wie gezerrte oder gerissene Bänder, Muskeln, Sehnen oder verrenkte Gelenke. Nicht dazu gehört allerdings der Bandscheibenvorfall. Innere Verletzungen durch Verschlucken sind (bei Personen über 14 Jahren) ebenfalls nicht mitversichert.
Die Gesundheitsschädigung muß sich unfreiwillig und unerwartet ereignen, so daß auch Selbstmord oder Selbstverstümmelung nicht unter den Versicherungsschutz fallen.

| für wen | wer | was nicht | wann | wie viel | top |


Was kostet die Private Unfallversicherung?

Folgende Faktoren haben auf die Höhe des Beitrages einen Einfluß:
Gefahrengruppe: Unterschiedliche Berufe sind mit unterschiedlichen Risiken behaftet. Eine grobe Einteilung sieht folgendermaßen aus:

  • Gruppe A: Kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten, Hausfrauen

  • Gruppe B: Körperliche und handwerkliche Tätigkeiten

  • Für Kinder gibt es keine Gefahrengruppe

Die Unfallgefahr eines Bauarbeiters ist höher als die eines Sachbearbeiters, der den ganzen Tag an seinem Schreibtisch sitzt. Entsprechend ist die Versicherung für Bauarbeiter teurer.

Versicherungssumme: Je höher die gewählte Versicherungssumme, desto höher der Beitrag.

Tarifform: Je höher die vereinbarte Progression (100%, 225%, 350%), desto höher der Beitrag.

Eingeschlossene Leistungen: Sinnvolle Einschlüsse sind die Invaliditäts- und eine kleine Todesfalleistung. Zusatzleistungen können individuell vereinbart werden, verteuern die Beiträge allerdings entsprechend.

| für wen | wer | was nicht | wann | wie viel | top |