Für
wen lohnt sich eine Privathaftpflicht-Versicherung?
Die
Privathaftpflicht-Versicherung ist im Grunde für jeden ein Muß -
ansonsten kann der finanzielle Ruin drohen, weil gemäß § 823 des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haftet jedermann für alle Schäden,
die er schuldhaft - also vorsätzlich oder fahrlässig - verursacht
hat.
Die Kosten aus Schadenersatzansprüchen sind nicht kalkulierbar.
Der Verursacher hat bei Sachschäden für die Reparatur oder den Ersatz
aller betroffenen Gegenstände aufzukommen. Werden Menschen verletzt,
sind die finanziellen Auswirkungen häufig noch viel größer: Arzt-,
Krankenhaus- und Pflegekosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld,
mögliche lebenslange Renten für die Opfer oder Hinterbliebenen.
So kann die Schadenhöhe schnell einige tausend Mark oder sogar eine
Million schnell übersteigen.
Eine Privathaftpflicht-Versicherung deckt die wichtigsten Risiken
des Alltags ab, auch die kleineren Schäden, die Sie als Gast bei
einem Freund oder anderen verursachen.
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Wer
ist versichert?
- Versicherungsnehmer
- Ehegatte
des Versicherungsnehmers
- Lebenspartner
ohne Trauschein
Was
ist nicht versichert?
Schäden,
die der Versicherungsnehmer selbst oder nahe Angehörige, die mit
ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder im gleichen Vertrag mitversichert
sind, erleiden, Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich
herbeigeführt hat (grob fahrlässig verursachte Schäden sind hingegen
mitversichert), Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen, mit
Ausnahme von Sachschäden an gemieteten Wohnräumen (und Hotelzimmern).
Das Limit für Ersatzleistungen variiert.
Sachschäden
durch allmähliche Einwirkung von Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Niederschlag,
Gas, Dampf, Staub, Rauch, Ruß, Schäden, die im reinen Verlust eines
Gegenstandes bestehen, dieser also weder zerstört noch beschädigt
wurde, Schäden, die dadurch entstehen, daß der Versicherungsnehmer
gefahrdrohende Umstände nicht beseitigt hat, obwohl ihn der Versicherer
dazu aufgefordert hat, Bußgelder und Geldstrafen, Schadenersatzansprüche
wegen Beleidigung oder Verleumdung.
Nicht
unter die Privathaftpflicht-Versicherung fallen die Haftpflicht
für:
- Tierhalter
(Hunde, Pferde)
- Wassersport
(Bootsbesitzer)
- Haus-
und Grundbesitzer (Mehrfamilienhäuser, vermietete Einfamilienhäuser)
- Gewässerschaden
(Tankbesitzer)
- Jagd
(Pflichtversicherung für Jäger)
- Bauherren
(bei hohen Bausummen)
- KFZ
Für
diese Bereiche ist der Abschluß von Spezial-Policen erforderlich.
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Bei
welchen Schäden greift die Privathaftpflicht-Versicherung?
Bis
zu den vertraglich genannten Höchstsummen (Deckungssummen) übernehmen
die Haftpflichtversicherer die Schadenersatzleistungen bei Personenschäden
(Verletzung, Tod), Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung), allen
Vermögensschäden infolge Personen- oder Sachschäden (finanzielle
Schäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens), reinen Vermögensschäden,
allerdings mit vielen Ausnahmen und mit eingeschränkten Deckungssummen
(reine finanzielle Schäden, ohne daß ein Personen- oder Sachschaden
vorangegangen ist. Beispiel: Man hat ein anderes Fahrzeug zugeparkt.
Dadurch verpaßt der Geschädigte einen wichtigen Termin, wodurch
ihm nachweislich ein großes Geschäft platzt).
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Was
kostet die Privathaftpflicht-Versicherung?
Die
Höhe des Jahresbeitrages richtet sich nach den gewählten Deckungssummen
für Personen- und Sachschäden und dem Deckungsumfang.
Beitragsvergleiche lohnen sich. Die Differenz zwischen günstigen
und teuren Anbietern kann im Jahr DM 100,-- und mehr betragen.
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