Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung nutzt jedem. Sie hilft, verursachte Schäden auszugleichen. Denn laut Gesetzt ist man für Schäden, die man anderen zufügt in unbegrenzter Höhe haftbar.

Wir beraten Sie unabhängig bei der Wahl der Versicherung und erarbeiten mit Ihnen die günstigsten Versicherungsbedingungen.

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Für wen lohnt sich eine Privathaftpflicht-Versicherung?

Die Privathaftpflicht-Versicherung ist im Grunde für jeden ein Muß - ansonsten kann der finanzielle Ruin drohen, weil gemäß § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haftet jedermann für alle Schäden, die er schuldhaft - also vorsätzlich oder fahrlässig - verursacht hat.
Die Kosten aus Schadenersatzansprüchen sind nicht kalkulierbar. Der Verursacher hat bei Sachschäden für die Reparatur oder den Ersatz aller betroffenen Gegenstände aufzukommen. Werden Menschen verletzt, sind die finanziellen Auswirkungen häufig noch viel größer: Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, mögliche lebenslange Renten für die Opfer oder Hinterbliebenen. So kann die Schadenhöhe schnell einige tausend Mark oder sogar eine Million schnell übersteigen.
Eine Privathaftpflicht-Versicherung deckt die wichtigsten Risiken des Alltags ab, auch die kleineren Schäden, die Sie als Gast bei einem Freund oder anderen verursachen.

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Wer ist versichert?
  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte des Versicherungsnehmers
  • Lebenspartner ohne Trauschein
Was ist nicht versichert?

Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst oder nahe Angehörige, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder im gleichen Vertrag mitversichert sind, erleiden, Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat (grob fahrlässig verursachte Schäden sind hingegen mitversichert), Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen, mit Ausnahme von Sachschäden an gemieteten Wohnräumen (und Hotelzimmern).
Das Limit für Ersatzleistungen variiert.

Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Niederschlag, Gas, Dampf, Staub, Rauch, Ruß, Schäden, die im reinen Verlust eines Gegenstandes bestehen, dieser also weder zerstört noch beschädigt wurde, Schäden, die dadurch entstehen, daß der Versicherungsnehmer gefahrdrohende Umstände nicht beseitigt hat, obwohl ihn der Versicherer dazu aufgefordert hat, Bußgelder und Geldstrafen, Schadenersatzansprüche wegen Beleidigung oder Verleumdung.

Nicht unter die Privathaftpflicht-Versicherung fallen die Haftpflicht für:

  • Tierhalter (Hunde, Pferde)
  • Wassersport (Bootsbesitzer)
  • Haus- und Grundbesitzer (Mehrfamilienhäuser, vermietete Einfamilienhäuser)
  • Gewässerschaden (Tankbesitzer)
  • Jagd (Pflichtversicherung für Jäger)
  • Bauherren (bei hohen Bausummen)
  • KFZ

Für diese Bereiche ist der Abschluß von Spezial-Policen erforderlich.

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Bei welchen Schäden greift die Privathaftpflicht-Versicherung?

Bis zu den vertraglich genannten Höchstsummen (Deckungssummen) übernehmen die Haftpflichtversicherer die Schadenersatzleistungen bei Personenschäden (Verletzung, Tod), Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung), allen Vermögensschäden infolge Personen- oder Sachschäden (finanzielle Schäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens), reinen Vermögensschäden, allerdings mit vielen Ausnahmen und mit eingeschränkten Deckungssummen (reine finanzielle Schäden, ohne daß ein Personen- oder Sachschaden vorangegangen ist. Beispiel: Man hat ein anderes Fahrzeug zugeparkt. Dadurch verpaßt der Geschädigte einen wichtigen Termin, wodurch ihm nachweislich ein großes Geschäft platzt).

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Was kostet die Privathaftpflicht-Versicherung?

Die Höhe des Jahresbeitrages richtet sich nach den gewählten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden und dem Deckungsumfang.
Beitragsvergleiche lohnen sich. Die Differenz zwischen günstigen und teuren Anbietern kann im Jahr DM 100,-- und mehr betragen.

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