KFZ-Kaskoversicherungen
Über die Haftpflichtversicherung sind immer nur die Schäden Dritter
abgesichert. Um die Schäden am eigenen Fahrzeug abzudecken, wird
eine sog. Kaskoversicherung benötigt. Es gibt im wesentlichen zwei
Varianten, die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung
schützt bei Diebstahl-, Brand-, Hagel/Sturm- und Glasbruchschäden
sowie bei Wildunfällen.
Die
Vollkaskoversicherung tritt zusätzlich zum Deckungsumfang der Teilkaskoversicherung
auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug ein, und zwar auch dann, wenn
sie vom Fahrer selbst verursacht wurden. Ebenfalls abgedeckt sind
Vandalismusschäden (z. B. der mit Hausschlüssel gezogene Kratzer
im neuen Metallic-Lack).
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung rundet die Palette der Kraftfahrtversicherungen
ab. Sie zahlt, wenn Mitfahrer im Auto bei einem Unfall zu Schaden
kommen. Das tut grundsätzlich auch die Haftpflichtversicherung,
allerdings nur, wenn ein Verschulden vorliegt. Somit ist die Insassenunfallversicherung
eher etwas für Leute mit hohem Sicherheitsbedürfnis, die auch gewappnet
sein wollen, wenn z. B. bei Fahrerflucht die für den Unfall verantwortliche
Person nicht ermittelt werden kann.
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Wer
oder was ist versichert?
KFZ-Haftpflichtversicherung
Versicherte Personen sind:
der Versicherungsnehmer (der Vertragspartner des Versicherungs-unternehmens
und gleichzeitig Schuldner des Versicherungsbeitrages), der Fahrzeughalter,
auch wenn er nicht der Versicherungsnehmer ist. Das ist z.B. eine
studierende Tochter, die das Fahrzeug ausschließlich am Studienort
für eigene Rechnung in Gebrauch hat. Der Vater hat als Eigentümer
den Versicherungsvertrag abgeschlossen. der Eigentümer, der Fahrer
- dabei sind nicht nur Fahrten durch den berechtigte, Fahrer abgedeckt.
Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter
und dem Eigentümer zur Leistung verpflichtet, auch wenn z. B. ein
Dieb mit einem gestohlenen Wagen einen Unfall verursacht und Fahrerflucht
begeht, (berufsmäßige) Beifahrer (Personen, die im Rahmen eines
Arbeitsverhältnisses den Fahrer zu einer Ablösung oder zur Vornahme
von Lade- und Hilfsarbeiten begleiten), der Arbeitgeber oder öffentliche
Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn das versicherte Fahrzeug
mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht
wird.
Versicherbar
sind alle Arten von KFZ
KFZ-Kaskoversicherungen
Der Versicherungsnehmer hat Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag.
Zu versichern sind alle Arten von KFZ. Darin inbegriffen sind auch
bestimmte - in der Teileliste aufgeführte - unter Verschluß verwahrte
oder am Fahrzeug befestigte Teile.
Insassenunfallversicherung
In dem für PKW üblichen Pauschalsystem sind neben dem Fahrer alle
berechtigten Insassen des im Versicherungsvertrag bezeichneten Fahrzeugs
mitversichert. So ist z. B. auch ein Anhalter ein berechtigter Insasse,
wenn er aus Gefälligkeit mitgenommen wird.
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Was
ist nicht versichert?
KFZ-Haftpflichtversicherung
Vorsätzlich widerrechtlich herbeigeführte Versicherungsfälle, Rennveranstaltungen,
Ansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen
, Ansprüche gegen mitversicherte Personen, Ansprüche wegen Beschädigung,
Zerstörung oder Abhandenkommen des versicherten Fahrzeuges oder
der damit beförderten Sachen.
KFZ-Kaskoversicherungen
Auch hier sind nicht versichert vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. Teile, die nicht im Fahrzeug
eingebaut, die nicht im Fahrzeug unter Verschluß gehalten oder mit
dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind.
Beispiele: Autokarten, Cassetten, Ersatzteile, Garagentoröffner
(Sendeteile), Mobiltelefone.
Insassenunfallversicherung
Wie bei anderen Versicherungen sind auch hier vorsätzlich herbeigeführte
Schäden nicht versichert. Darüber hinaus werden keine Leistungen
erbracht bei Fahren unter Alkoholeinfluß, Selbstmord-Versuch, Entwendung
des Fahrzeugs und Nutzung durch einen unberechtigten Fahrer.
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Bei
welchen Schäden greift die Kraftfahrtversicherung?
KFZ-Haftpflichtversicherung
Schäden, die Dritten mit dem Kraftfahrzeug zugefügt werden, fallen
unter den Versicherungsschutz. Dabei spielt es keine Rolle, ob der
Schaden schuldhaft verursacht wurde. Jeder Halter eines KFZ haftet
für Schäden, die anderen beim Gebrauch des Fahrzeuges zugefügt werden,
allein aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges heraus (sogenannte
Gefährdungshaftung). Die Schadenersatzpflicht bezieht sich auf Personenschäden,
Sachschäden und Vermögensschäden.
KFZ-Kaskoversicherungen
Die Kaskoversicherung (Teilkasko und Vollkasko) ersetzt am eigenen
Fahrzeug die Kosten bei Beschädigungen, Zerstörungen und dem Verlust
des Fahrzeuges. Darin inbegriffen sind auch bestimmte - in der Teileliste
aufgeführte - unter Verschluß verwahrte oder am Fahrzeug befestigte
Teile.
Teilkasko-Versicherung
Feuer (Brand oder Explosion): Damit gemeint sind Feuer, die z. B.
durch einen Kurzschluß, überhitzte Bremsen oder eine defekte Elektroanlage
entstehen.
Entwendung: Das sind Diebstahl, Raub und Unterschlagung oder der
unbefugte Gebrauch durch fremde Personen.
Elementarschäden: Das sind Schäden, die durch Sturm (ab Windstärke
8), Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung entstehen.
Wildschäden: Darunter fallen nur Schäden, die bei einem Zusammenprall
eines sich in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild/Jagdwild
entstehen. Eine Kollision mit Tieren, die nicht als Jagdwild gelten,
also mit allen Haustieren, Pferden und Federvieh fallen nicht unter
den Versicherungsschutz.
Glasbruch: Bei Bruchschäden zahlt der Versicherer den Preis der
Scheibe und die Einbaukosten. Die Innenreinigung des Fahrzeugs ist
nicht mit inbegriffen.
Kurzschluß: Entstehen durch einen Kurzschluß Schäden an der Verkabelung
des Fahrzeuges, werden diese reguliert.
Vollkasko-Versicherung
Über den Versicherungsumfang der Teilkasko-Versicherung hinaus beinhaltet
die Vollkasko-Versicherung Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, auch
bei Eigenverschulden, Vandalismusschäden, Parkschäden.
Insassenunfallversicherung
Diese Versicherung bietet dem Fahrer und den Insassen eines KFZ
Schutz bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln,
Beladen und Entladen, Abstellen eines KFZ oder Anhängers, Ein- und
Aussteigen.
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Was
kostet die Kraftfahrtversicherung?
KFZ-Haftpflichtversicherung
In der KFZ-Haftpflichtversicherung haben u.a. folgende Faktoren
auf die Höhe des Beitrages Einfluß:
die Fahrzeugart - Handelt es sich um z. B. einen PKW, einen LKW,
ein Kraftrad oder einen Anhänger?
die Verwendung des Fahrzeuges - Wird ein PKW nur privat oder als
Mietwagen genutzt? Fahren Laster nur im Inland (Werknahverkehr)
oder transportieren sie Fracht auch international (Werkfernverkehr)?
der Zulassungsbezirk - Das Schadenaufkommen ist in den unterschiedlichen
Regionen, in denen Fahrzeuge zugelassen werden unterschiedlich hoch.
Je nach Zulassungsbezirk erfolgt deshalb eine Einstufung in eine
von rund zwölf Regionalklassen (die Anzahl der Klassen ist bei den
Versicherungsgesellschaften unterschiedlich).
Beruf
- Es existieren Sondertarife z. B. für Landwirte und Beamte.
Die
Haupteinflußgrößen auf den Beitrag - vor allem bei PKW - sind:
Die schadenfreie Zeit - Diese drückt sich in der Einstufung in Schadenfreiheits
(SF)- oder Schadenklassen aus. Je länger ein Auto unfallfrei gefahren
wird, desto höher ist der Rabatt, den Versicherer auf den 100%-Beitrag
(dies entspricht einem Vertragsverlauf von einem schadenfreien Jahr
und ist gleich Schadenfreiheitsklasse 1) gewährt. Bei den meisten
Versicherern gibt es 18 Schadenfreiheitsklassen. Nach 18 schadenfreien
Jahren liegt der Beitragssatz bei 30%. Die Anzahl der sogenannten
SF-Klassen und die mit den jeweiligen SF-Klassen verbundenen Beitragssätze
können bei den Versicherern variieren.
Tip: Beim Kauf eines Fahrzeuges können Sie den Schadenfreiheitsrabatt
des vorherigen Kraftfahrzeuges übernehmen. Dies ist auch möglich,
wenn Sie Ihr Fahrzeug bei einer anderen als der bisherigen Gesellschaft
versichern.
Typklassen
- Bis Mitte 1996 war die Motorstärke das wichtigste Kriterium für
die Beitragshöhe. Beim Typentarif, den seit 1997 weitgehend alle
Versicherer für Neuabschlüsse anwenden, wird von folgender - auf
Statistiken basierender - Überlegung ausgegangen: Von bestimmten
Autotypen ist auf bestimmte Fahrertypen zu folgern, die viele oder
wenige Unfälle verursachen. So muß der als "offensiv fahrend" eingestufte
Halter eines kleinen Sportflitzers für seine Haftpflichtprämie tiefer
in die Tasche greifen als der "umsichtig und passiv" fahrende Lenker
einer Limousine, beides Fahrzeuge mit gleicher Motorstärke. Gewinner
der Umstellung auf Typentarif im Haftpflichtbereich sind viele Neuwagen,
Cabriolets und Oldtimer (wohlgemerkt nur die Liebhaberstücke), weil
bei den Fahrern hohe Vorsicht um das "gute Stück" unterstellt wird.
Schlechter als vorher kommen ältere Modelle (von Fahranfängern bevorzugt),
starke Dieselfahrzeuge (viel unterwegs) Geländewagen und sportliche
Fahrzeuge (aggressiveres Fahrverhalten) weg. Die Einstufung in die
Typklassen kann sich jährlich ändern, wenn die Schadenverläufe des
jeweiligen Fahrzeugtyps von den bisherigen Werten abweichen.
KFZ-Kaskoversicherungen
In der Voll- und Teilkaskoversicherung richtet sich der Beitrag
für PKW nach der Typklasse des Fahrzeugs, dem Zulassungsbezirk des
Fahrzeugs (Regionalklasse). Nur in der Vollkaskoversicherung gibt
es - wie in der KFZ-Haftpflichtversicherung - eine Einstufung in
Schadenfreiheitsklassen. Durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes
(mindestens DM 300,-- je Schadenfall) können erhebliche Beitragsersparnisse
erzielt werden. Selbstbehalte können sowohl in Teil- als auch in
Vollkasko vereinbart werden.
Insassenunfallversicherung
Der Beitrag richtet sich nach dem vereinbarten Deckungsumfang und
der Höhe der Versicherungssummen.