Kraftfahrzeugversicherung

Der Bereich der Kraftfahrversicherung mfaßt zahlreiche Aspekte und Möglichkeiten. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick darüber geben.

| für wen | was | was nicht | wann | wie viel |

Für wen ist eine Kraftfahrtversicherungsinnvoll?
KFZ-Haftpflichtversicherung
Damit ist die KFZ-Haftpflichtversicherung eine der wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland. Es soll sichergestellt werden, daß alle Schäden, für die ein Autofahrer verantwortlich ist, den Geschädigten ersetzt werden, unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Fahrers oder Fahrzeughalters.

 

KFZ-Kaskoversicherungen
Über die Haftpflichtversicherung sind immer nur die Schäden Dritter abgesichert. Um die Schäden am eigenen Fahrzeug abzudecken, wird eine sog. Kaskoversicherung benötigt. Es gibt im wesentlichen zwei Varianten, die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung schützt bei Diebstahl-, Brand-, Hagel/Sturm- und Glasbruchschäden sowie bei Wildunfällen.

Die Vollkaskoversicherung tritt zusätzlich zum Deckungsumfang der Teilkaskoversicherung auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug ein, und zwar auch dann, wenn sie vom Fahrer selbst verursacht wurden. Ebenfalls abgedeckt sind Vandalismusschäden (z. B. der mit Hausschlüssel gezogene Kratzer im neuen Metallic-Lack).

Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung rundet die Palette der Kraftfahrtversicherungen ab. Sie zahlt, wenn Mitfahrer im Auto bei einem Unfall zu Schaden kommen. Das tut grundsätzlich auch die Haftpflichtversicherung, allerdings nur, wenn ein Verschulden vorliegt. Somit ist die Insassenunfallversicherung eher etwas für Leute mit hohem Sicherheitsbedürfnis, die auch gewappnet sein wollen, wenn z. B. bei Fahrerflucht die für den Unfall verantwortliche Person nicht ermittelt werden kann.

| für wen | was | was nicht | wann | wie viel | top |


 

Wer oder was ist versichert?

KFZ-Haftpflichtversicherung
Versicherte Personen sind:
der Versicherungsnehmer (der Vertragspartner des Versicherungs-unternehmens und gleichzeitig Schuldner des Versicherungsbeitrages), der Fahrzeughalter, auch wenn er nicht der Versicherungsnehmer ist. Das ist z.B. eine studierende Tochter, die das Fahrzeug ausschließlich am Studienort für eigene Rechnung in Gebrauch hat. Der Vater hat als Eigentümer den Versicherungsvertrag abgeschlossen. der Eigentümer, der Fahrer - dabei sind nicht nur Fahrten durch den berechtigte, Fahrer abgedeckt. Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter und dem Eigentümer zur Leistung verpflichtet, auch wenn z. B. ein Dieb mit einem gestohlenen Wagen einen Unfall verursacht und Fahrerflucht begeht, (berufsmäßige) Beifahrer (Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses den Fahrer zu einer Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten begleiten), der Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn das versicherte Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird.

Versicherbar sind alle Arten von KFZ

KFZ-Kaskoversicherungen
Der Versicherungsnehmer hat Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag.
Zu versichern sind alle Arten von KFZ. Darin inbegriffen sind auch bestimmte - in der Teileliste aufgeführte - unter Verschluß verwahrte oder am Fahrzeug befestigte Teile.

Insassenunfallversicherung
In dem für PKW üblichen Pauschalsystem sind neben dem Fahrer alle berechtigten Insassen des im Versicherungsvertrag bezeichneten Fahrzeugs mitversichert. So ist z. B. auch ein Anhalter ein berechtigter Insasse, wenn er aus Gefälligkeit mitgenommen wird.

| für wen | was | was nicht | wann | wie viel | top |


 

Was ist nicht versichert?

KFZ-Haftpflichtversicherung
Vorsätzlich widerrechtlich herbeigeführte Versicherungsfälle, Rennveranstaltungen, Ansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen , Ansprüche gegen mitversicherte Personen, Ansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des versicherten Fahrzeuges oder der damit beförderten Sachen.

KFZ-Kaskoversicherungen
Auch hier sind nicht versichert vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. Teile, die nicht im Fahrzeug eingebaut, die nicht im Fahrzeug unter Verschluß gehalten oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. Beispiele: Autokarten, Cassetten, Ersatzteile, Garagentoröffner (Sendeteile), Mobiltelefone.

Insassenunfallversicherung
Wie bei anderen Versicherungen sind auch hier vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht versichert. Darüber hinaus werden keine Leistungen erbracht bei Fahren unter Alkoholeinfluß, Selbstmord-Versuch, Entwendung des Fahrzeugs und Nutzung durch einen unberechtigten Fahrer.

| für wen | was | was nicht | wann | wie viel | top |


 

Bei welchen Schäden greift die Kraftfahrtversicherung?

KFZ-Haftpflichtversicherung
Schäden, die Dritten mit dem Kraftfahrzeug zugefügt werden, fallen unter den Versicherungsschutz. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden schuldhaft verursacht wurde. Jeder Halter eines KFZ haftet für Schäden, die anderen beim Gebrauch des Fahrzeuges zugefügt werden, allein aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges heraus (sogenannte Gefährdungshaftung). Die Schadenersatzpflicht bezieht sich auf Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

KFZ-Kaskoversicherungen
Die Kaskoversicherung (Teilkasko und Vollkasko) ersetzt am eigenen Fahrzeug die Kosten bei Beschädigungen, Zerstörungen und dem Verlust des Fahrzeuges. Darin inbegriffen sind auch bestimmte - in der Teileliste aufgeführte - unter Verschluß verwahrte oder am Fahrzeug befestigte Teile.

Teilkasko-Versicherung
Feuer (Brand oder Explosion): Damit gemeint sind Feuer, die z. B. durch einen Kurzschluß, überhitzte Bremsen oder eine defekte Elektroanlage entstehen.
Entwendung: Das sind Diebstahl, Raub und Unterschlagung oder der unbefugte Gebrauch durch fremde Personen.
Elementarschäden: Das sind Schäden, die durch Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung entstehen.
Wildschäden: Darunter fallen nur Schäden, die bei einem Zusammenprall eines sich in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild/Jagdwild entstehen. Eine Kollision mit Tieren, die nicht als Jagdwild gelten, also mit allen Haustieren, Pferden und Federvieh fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Glasbruch: Bei Bruchschäden zahlt der Versicherer den Preis der Scheibe und die Einbaukosten. Die Innenreinigung des Fahrzeugs ist nicht mit inbegriffen.
Kurzschluß: Entstehen durch einen Kurzschluß Schäden an der Verkabelung des Fahrzeuges, werden diese reguliert.

Vollkasko-Versicherung
Über den Versicherungsumfang der Teilkasko-Versicherung hinaus beinhaltet die Vollkasko-Versicherung Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, auch bei Eigenverschulden, Vandalismusschäden, Parkschäden.

Insassenunfallversicherung
Diese Versicherung bietet dem Fahrer und den Insassen eines KFZ Schutz bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, Beladen und Entladen, Abstellen eines KFZ oder Anhängers, Ein- und Aussteigen.

| für wen | was | was nicht | wann | wie viel | top |


 

Was kostet die Kraftfahrtversicherung?

KFZ-Haftpflichtversicherung
In der KFZ-Haftpflichtversicherung haben u.a. folgende Faktoren auf die Höhe des Beitrages Einfluß:
die Fahrzeugart - Handelt es sich um z. B. einen PKW, einen LKW, ein Kraftrad oder einen Anhänger?
die Verwendung des Fahrzeuges - Wird ein PKW nur privat oder als Mietwagen genutzt? Fahren Laster nur im Inland (Werknahverkehr) oder transportieren sie Fracht auch international (Werkfernverkehr)?
der Zulassungsbezirk - Das Schadenaufkommen ist in den unterschiedlichen Regionen, in denen Fahrzeuge zugelassen werden unterschiedlich hoch. Je nach Zulassungsbezirk erfolgt deshalb eine Einstufung in eine von rund zwölf Regionalklassen (die Anzahl der Klassen ist bei den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich).

Beruf - Es existieren Sondertarife z. B. für Landwirte und Beamte.

Die Haupteinflußgrößen auf den Beitrag - vor allem bei PKW - sind:
Die schadenfreie Zeit - Diese drückt sich in der Einstufung in Schadenfreiheits (SF)- oder Schadenklassen aus. Je länger ein Auto unfallfrei gefahren wird, desto höher ist der Rabatt, den Versicherer auf den 100%-Beitrag (dies entspricht einem Vertragsverlauf von einem schadenfreien Jahr und ist gleich Schadenfreiheitsklasse 1) gewährt. Bei den meisten Versicherern gibt es 18 Schadenfreiheitsklassen. Nach 18 schadenfreien Jahren liegt der Beitragssatz bei 30%. Die Anzahl der sogenannten SF-Klassen und die mit den jeweiligen SF-Klassen verbundenen Beitragssätze können bei den Versicherern variieren.
Tip: Beim Kauf eines Fahrzeuges können Sie den Schadenfreiheitsrabatt des vorherigen Kraftfahrzeuges übernehmen. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihr Fahrzeug bei einer anderen als der bisherigen Gesellschaft versichern.

Typklassen - Bis Mitte 1996 war die Motorstärke das wichtigste Kriterium für die Beitragshöhe. Beim Typentarif, den seit 1997 weitgehend alle Versicherer für Neuabschlüsse anwenden, wird von folgender - auf Statistiken basierender - Überlegung ausgegangen: Von bestimmten Autotypen ist auf bestimmte Fahrertypen zu folgern, die viele oder wenige Unfälle verursachen. So muß der als "offensiv fahrend" eingestufte Halter eines kleinen Sportflitzers für seine Haftpflichtprämie tiefer in die Tasche greifen als der "umsichtig und passiv" fahrende Lenker einer Limousine, beides Fahrzeuge mit gleicher Motorstärke. Gewinner der Umstellung auf Typentarif im Haftpflichtbereich sind viele Neuwagen, Cabriolets und Oldtimer (wohlgemerkt nur die Liebhaberstücke), weil bei den Fahrern hohe Vorsicht um das "gute Stück" unterstellt wird. Schlechter als vorher kommen ältere Modelle (von Fahranfängern bevorzugt), starke Dieselfahrzeuge (viel unterwegs) Geländewagen und sportliche Fahrzeuge (aggressiveres Fahrverhalten) weg. Die Einstufung in die Typklassen kann sich jährlich ändern, wenn die Schadenverläufe des jeweiligen Fahrzeugtyps von den bisherigen Werten abweichen.

KFZ-Kaskoversicherungen
In der Voll- und Teilkaskoversicherung richtet sich der Beitrag für PKW nach der Typklasse des Fahrzeugs, dem Zulassungsbezirk des Fahrzeugs (Regionalklasse). Nur in der Vollkaskoversicherung gibt es - wie in der KFZ-Haftpflichtversicherung - eine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen. Durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes (mindestens DM 300,-- je Schadenfall) können erhebliche Beitragsersparnisse erzielt werden. Selbstbehalte können sowohl in Teil- als auch in Vollkasko vereinbart werden.

Insassenunfallversicherung
Der Beitrag richtet sich nach dem vereinbarten Deckungsumfang und der Höhe der Versicherungssummen.