Aktienfonds
Sondervermögen (siehe auch Investmentfonds), das je nach Vertragsbedingungen
vollständig oder überwiegend in Aktien investiert ist.
Anlagezielfonds
Ein unter Ertrags- und Risikogesichtspunkten exakt definiertes Sondervermögen
im Hinblick auf eine bestimmte Zielsetzung, z. B. längerfristiger
Kapitalaufbau (Altersvorsorge). Besonderheit ist das festgelegte Verhältnis
zwischen Anlagemedien (z. B. von Aktien und Renten).
Ausschüttung
Bei einem ausschüttenden Investmentfonds werden ordentliche und
ggf. außerordentliche Erträge (siehe Erträge) in der
Regel einmal pro Jahr ausgeschüttet. Die Erträge werden bis
zum Ausschüttungstag im Fondsvermögen angesammelt und erhöhen
damit im Jahresverlauf den Anteilwert. Durch die erfolgte Ausschüttung
vermindert sich der Anteilwert am Ausschüttungstag um exakt den
Ausschüttungsbetrag.
Einzahlplan
Regelmäßige, in der Regel zielgerichtete Anlage eines gleichbleibenden
oder dynamisierten Betrages auf ein Investmentkonto; Ausnutzung des
Cost-average-Effektes.
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Entnahmenplan
Regelmäßige Auszahlung aus dem Investmentdepot.
Erträge
Zu den ordentlichen Erträgen zählen Zins- und Dividendeneinnahmen.
Diese unterliegen vollständig der Steuerpflicht. Unter außerordentlichen
Erträgen versteht man Veräußerungs-(Kurs)-Gewinne sowie
Bezugsrechterlöse, die dem Privatanleger steuerfrei zufließen.
Fondsvermögen
Das Fondsvermögen umfaßt den Gesamtwert aller Vermögensgegenstände
des Sondervermögens. Das Fondsvermögen eines Wertpapierfonds
besteht aus Aktien und/oder festverzinslichen Wertpapieren, einer Barreserve
sowie sonstigen Vermögenswerten (beispielsweise Optionsrechten).
Geldmarktfonds
Entsprechend seinen Anlagegrundsätzen kann ein Geldmarktfonds seine
Mittel zu 100% in Geldmarktinstrumenten investieren. Dies sind insbesondere
verzinsliche Wertpapiere - beispielsweise Anleihen, unverzinsliche Schatzanweisungen,
Einlagenzertifikate von Kreditinstituten - und Schuldscheindarlehen
sowie Bankguthaben. Die für den Fonds erworbenen Bankguthaben und
Geldmarktinstrumente dürfen maximal eine (Rest-) Laufzeit von 12
Monaten haben.
Investmentanteile
Recheneinheit für die Bemessung des Anteils eines Anlegers am Fondsvermögen
eines Investmentfonds.
Investmentfonds
Ein von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltetes und von einer Depotbank
verwahrtes, nach dem Grundsatz der Risikostreuung investiertes Sondervermögen.
Kosten
Zu den Kosten einer Investmentanlage gehören Ausgabeaufgeld, Verwaltungsvergütung,
Depotbankvergütung und sonstige Kosten (z.B. Kosten für Berichterstattung,
Depotgebühren).
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Länderfonds
Fonds, die in Wertpapiere investieren, deren Emittenten in einem bestimmten
Land ihren Sitz haben.
Mutual
funds
Amerikanische Bezeichnung für offene Wertpapier-Investmentfonds.
No-load
funds
Amerikanische Bezeichnung für Fonds, die ohne Ausgabeaufschlag
verkauft werden.
Offene
Fonds
Zahl der Anteile ist von vornherein unbestimmt. Die Fondsgesellschaft
gibt je nach Bedarf neue Anteile aus und nimmt ausgegebene Anteile zurück.
Portefeuille
Zusammensetzung des Wertpapiervermögens in einem Fonds.
Publikumsfonds
Investmentfonds mit mehr als neun Anteilinhabern; die Anteile können
von jedermann frei zugänglich erworben und jederzeit zurückgegeben
werden.
Rendite
Gesamterfolg einer Kapitalanlage, gemessen als tatsächliche Verzinsung
des eingesetzten Kapitals.
Rentenfonds
Fonds, der vornehmlich fest- und/oder variabel verzinsliche Wertpapiere
enthält (Beispiel: DEUTSCHER RENTENFONDS).
Sondervermögen
Das bei der Kapitalanlagegesellschaft eingelegte Geld.
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Steueroptimierte
Fonds
Fonds, deren Anlagepolitik ausdrücklich auf die Nach-Steuer-Rendite
ausgelegt ist.
Thesaurierende
Fonds
Im Gegensatz zu ausschüttenden Fonds werden bei thesaurierenden
Fonds die Erträge direkt im Fondsvermögen wiederangelegt;
dadurch entsteht ein wachstumsfördernder Zinseszinseffekt.
Umbrella
funds
Investmentfonds, die ihr Vermögen teilweise oder vollständig
in Anteilen anderer Investmentfonds anlegen.
Zwischengewinn
Unter Zwischengewinn versteht man den im Anteilpreis enthaltenen Ertragsanteil,
soweit er sich aus Zinsen und Zinsansprüchen zusammensetzt. Der
Zwischengewinn unterliegt der Einkommensteuer sowie der 30%igen Zinsabschlagsteuer
(bei Eigenverwahrung: 35 %).
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Quelle:
Dresdner Bank
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