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An dieser Stelle finden Sie kurze Erläuterungen zu den wichtigsten Anlage- und Investmentmöglichkeiten.

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.

 


 

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Aktienfonds
Sondervermögen (siehe auch Investmentfonds), das je nach Vertragsbedingungen vollständig oder überwiegend in Aktien investiert ist.

Anlagezielfonds
Ein unter Ertrags- und Risikogesichtspunkten exakt definiertes Sondervermögen im Hinblick auf eine bestimmte Zielsetzung, z. B. längerfristiger Kapitalaufbau (Altersvorsorge). Besonderheit ist das festgelegte Verhältnis zwischen Anlagemedien (z. B. von Aktien und Renten).

Ausschüttung
Bei einem ausschüttenden Investmentfonds werden ordentliche und ggf. außerordentliche Erträge (siehe Erträge) in der Regel einmal pro Jahr ausgeschüttet. Die Erträge werden bis zum Ausschüttungstag im Fondsvermögen angesammelt und erhöhen damit im Jahresverlauf den Anteilwert. Durch die erfolgte Ausschüttung vermindert sich der Anteilwert am Ausschüttungstag um exakt den Ausschüttungsbetrag.

Einzahlplan
Regelmäßige, in der Regel zielgerichtete Anlage eines gleichbleibenden oder dynamisierten Betrages auf ein Investmentkonto; Ausnutzung des Cost-average-Effektes.

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Entnahmenplan
Regelmäßige Auszahlung aus dem Investmentdepot.

Erträge
Zu den ordentlichen Erträgen zählen Zins- und Dividendeneinnahmen. Diese unterliegen vollständig der Steuerpflicht. Unter außerordentlichen Erträgen versteht man Veräußerungs-(Kurs)-Gewinne sowie Bezugsrechterlöse, die dem Privatanleger steuerfrei zufließen.

Fondsvermögen
Das Fondsvermögen umfaßt den Gesamtwert aller Vermögensgegenstände des Sondervermögens. Das Fondsvermögen eines Wertpapierfonds besteht aus Aktien und/oder festverzinslichen Wertpapieren, einer Barreserve sowie sonstigen Vermögenswerten (beispielsweise Optionsrechten).

Geldmarktfonds
Entsprechend seinen Anlagegrundsätzen kann ein Geldmarktfonds seine Mittel zu 100% in Geldmarktinstrumenten investieren. Dies sind insbesondere verzinsliche Wertpapiere - beispielsweise Anleihen, unverzinsliche Schatzanweisungen, Einlagenzertifikate von Kreditinstituten - und Schuldscheindarlehen sowie Bankguthaben. Die für den Fonds erworbenen Bankguthaben und Geldmarktinstrumente dürfen maximal eine (Rest-) Laufzeit von 12 Monaten haben.

Investmentanteile
Recheneinheit für die Bemessung des Anteils eines Anlegers am Fondsvermögen eines Investmentfonds.

Investmentfonds
Ein von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltetes und von einer Depotbank verwahrtes, nach dem Grundsatz der Risikostreuung investiertes Sondervermögen.

Kosten
Zu den Kosten einer Investmentanlage gehören Ausgabeaufgeld, Verwaltungsvergütung, Depotbankvergütung und sonstige Kosten (z.B. Kosten für Berichterstattung, Depotgebühren).

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Länderfonds
Fonds, die in Wertpapiere investieren, deren Emittenten in einem bestimmten Land ihren Sitz haben.

Mutual funds
Amerikanische Bezeichnung für offene Wertpapier-Investmentfonds.

No-load funds
Amerikanische Bezeichnung für Fonds, die ohne Ausgabeaufschlag verkauft werden.

Offene Fonds
Zahl der Anteile ist von vornherein unbestimmt. Die Fondsgesellschaft gibt je nach Bedarf neue Anteile aus und nimmt ausgegebene Anteile zurück.

Portefeuille
Zusammensetzung des Wertpapiervermögens in einem Fonds.

Publikumsfonds
Investmentfonds mit mehr als neun Anteilinhabern; die Anteile können von jedermann frei zugänglich erworben und jederzeit zurückgegeben werden.

Rendite
Gesamterfolg einer Kapitalanlage, gemessen als tatsächliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals.

Rentenfonds
Fonds, der vornehmlich fest- und/oder variabel verzinsliche Wertpapiere enthält (Beispiel: DEUTSCHER RENTENFONDS).

Sondervermögen
Das bei der Kapitalanlagegesellschaft eingelegte Geld.

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Steueroptimierte Fonds
Fonds, deren Anlagepolitik ausdrücklich auf die Nach-Steuer-Rendite ausgelegt ist.

Thesaurierende Fonds
Im Gegensatz zu ausschüttenden Fonds werden bei thesaurierenden Fonds die Erträge direkt im Fondsvermögen wiederangelegt; dadurch entsteht ein wachstumsfördernder Zinseszinseffekt.

Umbrella funds
Investmentfonds, die ihr Vermögen teilweise oder vollständig in Anteilen anderer Investmentfonds anlegen.

Zwischengewinn
Unter Zwischengewinn versteht man den im Anteilpreis enthaltenen Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und Zinsansprüchen zusammensetzt. Der Zwischengewinn unterliegt der Einkommensteuer sowie der 30%igen Zinsabschlagsteuer (bei Eigenverwahrung: 35 %).

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Quelle: Dresdner Bank